Die Musikschule Biel organisiert den Unterricht nach Schuljahr. Die Frist ist der 1. Juni für die Einreichung von Anmeldungen für das folgende Schuljahr oder für Abmeldungen zum Ende des laufenden Schuljahres.
Es ist jedoch möglich, sich während des Jahres anzumelden und im zweiten Semester (Frühjahrssemester) mit dem Unterricht zu beginnen. Die Anmeldung für das 2. Semester muss bis spätestens 1. Dezember erfolgen.
Die Fachbereichsleitung kann aus zwingenden Gründen eine Abmeldung auf das Ende des Herbstsemesters akzeptieren, sofern diese bis spätestens am 1. Dezember erfolgt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Anmeldung erfolgt auf unbestimmte Zeit, grundsätzlich für mindestens ein Schuljahr. Sofern nicht anders angegeben, wird die Anmeldung automatisch um ein weiteres Schuljahr verlängert.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Musikschule stellt das Schulgeld einmal pro Semester in Rechnung, in der Regel im September und März.
Jede Gemeinde kann ihre Subventionen auf den Besuch einer oder mehrerer von ihr bezeichneter Schulen beschränken. In begründeten Fällen, z.B. wenn das gewünschte Instrument nicht an der örtlichen Musikschule unterrichtet wird, ist es möglich, einen schriftlichen Antrag auf Aufnahme in eine externe Musikschule zu stellen. Wenden Sie sich an die Musikschule in Ihrer Gemeinde, die Ihnen die entsprechenden Formulare zur Verfügung stellt.
Wird die Bewilligung von der Gemeinde nicht erteilt, ist der Unterricht an der Musikschule Biel nur zum nicht subventionierten Tarif möglich.
Die Zuteilung der Schülerin / des Schülers zu einem Lehrer wird von der Schulleitung festgelegt. Dabei werden nach Möglichkeit die begründeten Wünsche der Schülerin / des Schülers oder der Eltern berücksichtigt.
Die Anmeldung kann schriftlich oder online erfolgen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Ja, die Musikschule bietet Schülerinnen und Schülern, die den Unterricht während eines laufenden Semesters beginnen möchten, ein Einsteiger-Abonnement an. Sie können diesen Wunsch angeben, indem Sie das entsprechende Kästchen auf dem Anmeldeformular ankreuzen. In diesem Fall wird sich die Schule mit Ihnen in Verbindung setzen, um mit Ihnen die Vereinbarung über die Einrichtung eines Einsteiger-Abonnements zu treffen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Für den subventionierten Unterricht unterliegt jede Einschreibung einem Aufnahmeverfahren, um zu klären, inwieweit die Schülerin / der Schüler die Voraussetzungen für den Unterricht erfüllt, insbesondere in Bezug auf Motivation, notwendige Reife und die Vereinbarkeit des familiären Umfelds mit der Schulorganisation. Diese Klärung erfolgt entweder durch
– eine Schnupperlektion oder
– ein Aufnahmegespräch mit der Schulleitung.
Die Schulleitung entscheidet daraufhin über die Zuteilung an die Lehrperson, wobei sie nach Möglichkeit die Wünsche der Schülerin / des Schülers oder der Eltern berücksichtigt. Die Anmeldebestätigung und der Name der Lehrperson, dem die Schülerin / der Schüler zugewiesen ist, werden Ihnen dann schriftlich zugesandt.
Nein, diesbezüglich gibt es keinerlei Vorbedingungen!
Der Zugang zu dem vom Kanton und der Gemeinde subventionierten Unterricht, ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Diese sind in unserem Reglement für Schülerinnen und Schüler beschrieben.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Angebot
Ja, es ist möglich, in jedem Alter mit dem Erlernen eines Instruments oder des Gesangs zu beginnen.
Regelmäßiger Einzel- oder Gruppenunterricht, Abonnementen Modell, unser Angebot für Erwachsene kann an vielerlei Bedürfnisse angepasst werden.
Weitere Informationen zum Unterrichtsangebot finden Sie hier.
Informationen zur Talentförderung finden Sie hier.
An der Musikschule Biel sind alle Menschen willkommen, unabhängig einer allfällig vorhandenen körperlichen oder geistigen Behinderung. Um den individuellen Bedürfnissen der interessierten Person gerecht zu werden, ist es sinnvoll, diese im Vorfeld mit der Schulleitung und den betreffenden Lehrpersonen zu eruieren, damit ein bestmögliches Angebot gewährleistet werden kann. Für ein Orientierungsgespräch können Sie gerne einen Termin mit der Schulleitung vereinbaren.
Weitere Informationen zu Gruppenangeboten finden Sie hier.
Instrumentenwahl, Schnuppern
Folgende Gefässe haben sich erfahrungsgemäss bewährt und sind entsprechend zu empfehlen:
– Schnupper Abonnement
– Informationsgespräch mit der Schulleitung
– Entdeckungswerkstätten
– Tag der offenen Tür
Weitere Informationen finden Sie hier.
Da gewisse spezifische Instrumente ausschliesslich in bestimmten Fachbereichen angeboten werden, steht diese Frage zunächst in Verbindung mit dem grundsätzlichen Instrumentenwunsch. Ein weiterer wesentlicher Faktor hängt mit der persönlichen Ausrichtung musikalisch-stilistischer Vorlieben und Interessen zusammen. Auch ist hervorzuheben, dass in den verschiedenen Stilrichtungen unterschiedliche pädagogische Herangehensweisen angewandt werden. So liegt beispielsweise im Jazz ein wesentlicher Schwerpunkt auf der Improvisation, in der Klassischen Musik ein Hauptaugenmerk auf das Erlernen und die Interpretation von Kompositionen verschiedener Epochen.
Um sich darüber optimal orientieren zu können, empfiehlt sich ein Schnupper Abonnement oder Informationsgespräch mit der Schulleitung.
Ja, dies ist grundsätzlich möglich und ist dann förderlich, wenn es sich bspw. um komplementäre Bereiche wie Harmonieinstrumente und Gesang, oder Melodie- und Rhythmusinstrumente handelt. Auch in Fach- oder Stilübergreifenden Gebieten, in welchen unterschiedliche Spieltechniken und Musikgattungen erlernt werden, kann ein Zweitinstrument wertvolle Inputs leisten und Kompetenzen fördern und erweitern. Für eine ganzheitliche Ausbildung empfehlen wir bei Instrumental- / Gesangsunterricht den Zusatzkurs Gehörbildung.
Die Voraussetzungen betreffend dem Anfangsalter, können von Instrument zu Instrument unterschiedlich ausfallen und müssen im Einzelfall geklärt werden. Konsultieren Sie dazu bitte hier die entsprechenden Referenzangaben.
Ja, dies erfolgt direkt in Absprache mit der entsprechenden Lehrperson. Das Sekretariat informiert und berät Sie dazu im Vorfeld gerne.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Informationen zu unserem Schnupperangebot finden Sie hier.
Kosten
Der Schulgeldtarif für den subventionierten Unterricht findet Anwendung
a) auf Kinder ab Eintritt in den Kindergarten und Jugendliche bis zum vollendeten 20. Altersjahr.
b) auf Jugendliche in Ausbildung bis zum vollendeten 25. Altersjahr.
c) auf entsprechendes Gesuch hin auf Jugendliche bis zum vollendeten 25. Altersjahr während eines Zwischenjahres, sofern sie in keinem regulären Arbeitsverhältnis stehen und nicht mehr als ein bescheidenes Monatseinkommen gemäss den Vorgaben des Kantons erzielen.
Die Kinder und Jugendlichen müssen ihren Wohnsitz in einer Gemeinde des Kantons Bern haben, die mit der Musikschule Biel einen Leistungsvertrag abgeschlossen oder sich verpflichtet hat, den Gemeindebeitrag an die Ausbildungskosten der Musikschule Biel zu bezahlen.
Der nicht subventionierte Unterricht gilt sowohl für Erwachsene als auch für Jugendliche, die die oben genannten Bedingungen nicht erfüllen.
Weitere Informationen über das Schulgeld finden Sie hier.
Der subventionierte Unterricht wird durch den Kanton Bern, die Wohngemeinde und die Schulgelder finanziert. Der Beitrag des Kantons Bern beträgt 30% der Personalkosten (Lehrkräfte und Schulleitung). Die restlichen Kosten werden zwischen den Eltern und der Wohngemeinde geteilt. Die Gemeinde zahlt mindestens den gleichen Anteil wie der Kanton und beteiligt sich auch an den Verwaltungs- und Infrastrukturkosten.
Eine vom Kanton Bern anerkannte Institution, die viele der vom Verband Berner Musikschulen festgelegten Qualitätskriterien erfüllt, Lehrkräfte, die eine Fachausbildung in Musikpädagogik absolviert haben und mindestens 1 Masterstudium abgeschlossen haben, die zentrale Lage unserer Schule in der Stadt Biel und eine angemessene Infrastruktur für den Unterricht von fast 40 verschiedenen Instrumenten, all dies hat einen Preis, den wir versuchen, so niedrig wie möglich zu halten.
Musikalische Ausbildung kann im Vergleich zu anderen Hobbies teuer erscheinen. Sie ist jedoch viel mehr als eine Freizeitbeschäftigung. Sie ist eine wertvolle Ergänzung zur persönlichen Entwicklung und künstlerischen Entfaltung von Kindern und Erwachsenen. Es erweitert ihre physischen und kognitiven Fähigkeiten und trägt auch zu ihrer sozialen Integration bei.
All das ist unbezahlbar.
Kinder, Jugendliche und Studenten/Lehrlinge bis zum vollendeten 25. Altersjahr, haben Zugang zu einer Musikausbildung, die von Kanton und Gemeinden weitgehend subventioniert wird.
Für Familien mit einem bescheidenen Einkommen ist es möglich, eine Ermäßigung des Schulgeldes zu beantragen. Mehr Informationen hier.
Die Stadt Biel und die folgenden Gemeinden haben mit der Musikschule Biel einen Leistungsvertrag abgeschlossen:
Biel, Leubringen-Magglingen, Ipsach, Orvin, Reconvilier
Folgende Gemeinden in der Agglomeration Biel/Bienne leisten ebenfalls einen Beitrag zum Musikunterricht an unserer Schule:
Aegerten, Bellmund, Brügg, Ligerz, Nidau, Port, Studen, Twann-Tüscherz
Für Informationen über andere Gemeinden kontaktieren Sie bitte das Schulsekretariat.
Pro Familie und ausschliesslich im Rahmen des subventionierten Unterrichts, gewähren wir einen Rabatt von
– 10% ab 2 Einzelstunden von mindestens 40 Minuten pro Woche und pro Kind
– 15% ab 3 Einzelstunden von mindestens 40 Minuten pro Woche und pro Kind
Für Familien mit geringem Einkommen ist es möglich, eine Ermäßigung des Schulgeldes zu beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Musikschule Biel verfügt über einen sozialen Stipendienfonds, der Schülerinnen und Schüler finanziell unterstützen soll, deren Eltern sich in einer vorübergehenden Notsituation befinden und ihre Ausbildung unterbrechen müssten.
Eltern oder gesetzliche Vertreter können bei der Kommission für den sozialen Stipendienfonds einen Antrag stellen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat.
Die Anschaffung und Organisation von benötigtem Unterrichtsmaterial wie Musiknoten, Medien und anderen Lehrmitteln, erfolgt grundsätzlich durch die Schülerin und den Schüler. Die jeweilige Lehrperson gibt Ihnen dazu beratend kompetente Auskunft.
Ja, die Schülerinnen und Schüler oder ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass ihnen ein geeignetes Instrument zum Üben zur Verfügung steht.
Die Lehrpersonen geben über Miete oder Kauf von Instrumenten gerne fachmännische Auskunft und Beratung.
Organisation des Unterrichts
Mittels Mutation im Jahreszyklus per Ende Schuljahr, kann ein solches Vorhaben unter Umständen angezeigt sein. Die Beweggründe eines solchen Schritts, müssen vorab im Einzelnen mit den betreffenden Lehrpersonen und gegebenenfalls der zuständigen Fachbereichsleiterin / dem Fachbereichsleiter vor dem vorgesehenen Termin für Mutationen geklärt werden. Mutationsformulare erhalten Sie im Sekretariat.
Mittels Mutation im Jahreszyklus per Ende Schuljahr, kann ein solches Vorhaben unter Umständen angezeigt sein. Die Beweggründe eines solchen Schritts, müssen vorab im Einzelnen mit den betreffenden Lehrpersonen und gegebenenfalls der zuständigen Fachbereichsleiterin / dem Fachbereichsleiter vor dem vorgesehenen Termin für Mutationen geklärt werden. Mutationsformulare erhalten Sie im Sekretariat.
Die aktuellen Unterrichtstage und -stunden sowie die Unterrichtsorte finden Sie hier.
In der Regel findet der Unterricht an Werktagen statt, je nach Verfügbarkeit von Lehrpersonen und Schülerinnen, Schülern.
Die Musikschule Biel verfügt über 2 Unterrichtsstandorte für Instrumental- und Gesangskurse und 2 weitere Standorte für die musikalische Früherziehung.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Sobald die Einschreibung an der Musikschule bestätigt ist, wird der Unterrichtsplan mit der Lehrperson festgelegt, welche den Stundenplan des obligatorischen Schulunterrichts und, soweit möglich, die Wünsche der Schüler/innen und ihrer Eltern berücksichtigt.
Der reguläre Unterricht umfasst grundsätzlich 18 Lektionen pro Semester oder 36 Lektionen pro Schuljahr.
In der Regel findet der Unterricht an Werktagen statt, je nach Verfügbarkeit von Lehrpersonen und Schülerinnen/Schülern. Nach Absprache mit der Lehrkraft und wenn es die Situation erfordert, kann der Kurs auch samstags stattfinden.

